allgemein

Hausordnung

Stand: Mai 2026

Diese  Hausordnung gilt für alle Kunden, Veranstalter, Gäste, Mitarbeitende,  Dienstleister, Caterer und sonstigen Personen, die sich in der Weinkanzlei  aufhalten. Für Kunden/Veranstalter ist sie Bestandteil des Vertrages, sofern  sie vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht wurde. Der Kunde/Veranstalter  hat sicherzustellen, dass auch seine Gäste und beigezogenen Dritten diese  Hausordnung einhalten.

1. Geltungsbereich, Hausrecht und verantwortliche Person

Die Weinkanzlei ist eine exklusive Eventlocation. Das Hausrecht übt die BetreiberIn bzw. eine von ihr beauftragte Person aus. Den Anweisungen der Betreiberin, des Personals sowie beauftragter Sicherheits-, Technik- oder Servicepersonen ist jederzeit Folge zu leisten.

Bei Verstößen gegen diese Hausordnung oder bei Gefährdung von Personen, Gegenständen oder demordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung kann der Zutritt verweigert, ein Verweis ausgesprochen oder Hausverbot erteilt werden.

Bei Fremdveranstaltungen ist vor volljährige, während der gesamten Veranstaltung anwesende und entscheidungsbefugte Ansprechperson zu nennen. Der Veranstalter hat eine angemessene Erste-Hilfe-Organisation sicherzustellen.

2. Nutzungszeitraum, Zutritt und Personenzahl

Die behördlich genehmigte Maximalpersonenzahl von 60 Personen ist strikt einzuhalten.

Die Nutzung der Weinkanzlei ist ausschließlich innerhalb des vereinbarten Zeitraums zulässig. Ein späteres Eintreffen verlängert die Nutzungsdauer nicht. Eine Verlängerung oder ein Verbleib über die Buchungszeit hinaus bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Betreiberin und kann gesondert verrechnet werden. Zum vereinbarten Ende ist die Weinkanzlei vollständig zu räumen und ordnungsgemäß zu übergeben. Für den jeweils gebuchten Zeitraum erhält der Kunde/Veranstalter einen persönlichen Zahlencode für den Gebäudeeingang und den Zutritt zur Weinkanzlei. Der Zahlencode ist vertraulich zu behandeln, darf nur an zur Veranstaltung gehörende Personen weitergegeben werden und ist ausschließlich für den vereinbarten Nutzungszeitraum gültig.

3. Sicherheit, Brandschutz und Fluchtwege

Fluchtwege, Notausgänge, Zugänge, Feuerlöscher, Brandmelder, Druckknopfmelder und sonstige Sicherheitseinrichtungen sind jederzeit freizuhalten und dürfen nicht verstellt, verhängt, blockiert, abgeschaltet oder verdeckt werden.

Das Abstellen von Stehtischen, Catering-Equipment, Dekoration, Kisten, Garderobenständern, Liefergut oder sonstigen Gegenständen in Flucht- oder Rettungswegen ist untersagt.

Offenes Feuer, Kerzen, Wunderkerzen, Spirituskocher, Gasgeräte, Feuerwerk, pyrotechnische Gegenstände, Rauch- oder Nebelmaschinen sowie vergleichbare brandgefährliche Effekte sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Betreiberinzulässig.

Manipulationen anelektrischen Anlagen, Sicherungen, Rauchwarn- oder Brandschutzeinrichtungensind untersagt. Eigene technische Geräte dürfen nur nach vorheriger Freigabedurch die Betreiberin angeschlossen werden.

Das Rauchen ist in allen Räumlichkeiten der Weinkanzlei verboten. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Vapes, Wasserpfeifen und ähnliche Produkte.

4. Verhalten im Notfall

Im Brand- oderAlarmfall sind die in der Weinkanzlei ausgehängten Notfallhinweise sowie die Anweisungen der Betreiberin, des Personals, der Einsatzkräfte oder Behörden zubeachten.

Personen sind zu warnen, der Gefahrenbereich ist geordnetüber die gekennzeichneten Fluchtwege zu verlassen. Der Aufzug darf im Brandfall nichtbenutzt werden.

Notruftelefonnummern: Feuerwehr: 122, europaweiter Notruf: 112. Das Gebäude darf erst nach ausdrücklicher Freigabe durch Feuerwehr, Behörde oder Betreiberin wieder betreten werden.

5. Räume, Einrichtung, Dekoration und Technik

Alle Räume, Möbel,Oberflächen, Gläser, Geräte und technischen Einrichtungen sind pfleglich undsachgemäß zu benutzen.

Nicht freigegebeneBereiche, insbesondere Lager-, Technik- und Betriebsräume, dürfen nicht betreten werden.

Dekorationen, Klebeband, Nägel, Schrauben, Haken oder sonstige Befestigungen an Wänden, Decken, Böden, Möbeln oder technischen Anlagen sind nur mit vorherigerschriftlicher Zustimmung der Betreiberin zulässig.

Eingebrachtes Mobiliar, Technik, Catering-Equipment oder sonstige Gegenstände dürfen nur nachvorheriger Abstimmung eingebracht und verwendet werden.

Musik- und Lautstärkenutzung hat im mit der Betreiberin abgestimmten und behördlich zulässigen Rahmen zu erfolgen.

Bildschirm, Mikrofon- und Bluetooth-Anlage dürfen im vereinbarten Umfang und entsprechend den Anweisungen der Betreiberin bzw. eingewiesener Personen genutzt werden. Eigenmächtige Änderungen an Einstellungen, Verkabelung, Software, Netzwerkverbindungen oder Gerätekonfigurationen sind unzulässig.

Lüftungsanlage sowie Heizung, Kühlung und sonstige Klimaeinstellungen dürfen nicht eigenmächtig verändert oder abgeschaltet werden. Lüftungsauslässe sowie Zu- und Abluftöffnungen dürfen nicht verstellt, verdeckt oder blockiert werden.

6. Küche, Catering, Speisen und Getränke

Die Küche darf nur bei ausdrücklicher Buchung und Bezahlung der Küchenpauschale genutzt werden. Ohne gebuchte Küchenpauschale ist jede Nutzung der Küche untersagt.

Die Küche und vorhandene Geräte dürfen ausschließlich ordnungsgemäß und fachgerecht verwendet werden. Nach Ende der Nutzung sind Geräte auszuschalten, Arbeitsflächen zureinigen und eingebrachte Gegenstände zu entfernen.

Nicht zulässig sind insbesondere unsachgemäße Bedienung, offene Flammen, mobile Koch- oder Grillgeräte ohne Freigabe, Frittieren ohne Zustimmung, Manipulationen an Anschlüssen oder Geräten sowie die Lagerung brandgefährlicher Stoffe.

Caterer und sonstige Dritte sind für eine ordnungsgemäße Nutzung und für die Einhaltung der für ihre Tätigkeit einschlägigen Lebensmittel-, Hygiene-, Gewerbe- und Arbeitsschutzvorgaben eigenverantwortlich.

Das Mitbringen eigener Getränke oder Weine ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Betreiberin zulässig. Für genehmigt mitgebrachte Getränke kann ein Stoppel-/Korkgeld gemäß Angebot bzw. vor Vertragsabschluss zugänglich gemachter Preisübersicht verrechnet werden. Nicht genehmigt mitgebrachte Getränke dürfen weder ausgeschenkt noch konsumiert werden.

7. Weinbestand, Gläser, Geschirr und Equipment

Gläser, Geschirr und sonstiges Equipment der Weinkanzlei sind sorgfältig zu behandeln. Bruch, Verlust oder Beschädigung sind unverzüglich der Betreiberin bzw. dem Personal zu melden.

Die in der Weinkanzlei gelagerten oder präsentierten Weine sind Eigentum der Betreiberinoder ausdrücklich gekennzeichneter Dritter und dürfen nur mit ausdrücklicher Freigabe entnommen, geöffnet, bewegt oder umgestellt werden.

Das Verstellen der Temperatur der Weinkühlschränke und des Weinklimaraums ist untersagt. DerZugriff auf Weinklimaraum, Weinkühlschränke, Magnum-Präsentationswand und sonstige Lager- oder Präsentationsbereiche ist nur autorisierten Personen gestattet.

Die Nutzung der Fast Chiller erfolgt auf eigene Verantwortung und nur nach Einweisung bzw. gemäß den Anweisungen der Betreiberin.

Unbefugte Entnahme oder Mitnahme von Wein, Gläsern, Equipment, Technik oder sonstigem Inventar istverboten.

8. Ordnung, Sauberkeit, Sanitäranlagen und Rücksichtnahme

In der Weinkanzlei ist auf Ordnung, Sauberkeit und einen respektvollen Umgang mit Räumen, Inventar, Personal und anderen Gästen zu achten. Übermäßige Verschmutzungen sind zu vermeiden. Die Betreiberin kann besondere Schutzmaßnahmen für Böden, Tische oder Arbeitsbereiche anordnen.

Abfälle sind getrennt und an den vorgesehenen Stellen zu entsorgen.

Die Sanitäranlagen sind pfleglich und hygienisch zu benutzen und in ordnungsgemäßem Zustand zuhinterlassen. Das Entsorgen von Gläsern, Speiseresten, Verpackungen, Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen in Waschbecken oder WC-Anlagenist untersagt.

Beschädigungen, Verstopfungen, Störungen oder Ausfälle sind unverzüglich der Betreiberin bzw. dem Personal zu melden.

Tiere dürfen nur mitausdrücklicher Zustimmung der Betreiberin mitgebracht werden; ausgenommen sind Assistenzhunde.

9. Schäden, Verlust und Kosten

Schäden, Verlust oder Beschädigungen an Räumen, Möbeln, Oberflächen, Gläsern, Geschirr, Weinbestand, Technik oder sonstigem Inventar sind unverzüglich zu melden.

Reparatur-, Reinigungs-, Wiederbeschaffungs- und Folgekosten werden nach Maßgabe des Vertrages bzw. der AGB verrechnet.

Nicht ausdrücklich zur Verwahrung übernommene Garderobe, Wertsachen, Equipment und sonstige mitgebrachte Gegenstände verbleiben in der Verantwortung der jeweiligen Eigentümer bzw. Nutzer.

10. Jugendschutz

Die jeweilsgeltenden jugendschutzrechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten. AlkoholischeGetränke dürfen nur an Personen abgegeben werden, an die eine Abgabe gesetzlichzulässig ist.

11. Ergänzende Regelungen

Individuelleschriftliche Vereinbarungen, das jeweilige Angebot, die AGB, vor Vertragsabschluss zugänglich gemachte Preisblätter sowie technische Vorgabenbleiben unberührt.

Die Betreiberin ist berechtigt, geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung von Sicherheit und Ordnung zu treffen, wenn gegen diese Hausordnung verstoßen wird.

Abstract white geometric shapes with rounded corners on a black background forming a stylized 'W'.